Allgemeine Verkaufsbedingungen (CGV)
Wir verkaufen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt und anerkannt werden.
1. Vertragsschluss
1.1 Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch den Zugang unserer Annahme durch den Besteller (Auftragsbestätigung) zustande. Vertragsänderungen und mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von den Parteien vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben dienen lediglich der Verdeutlichung des Angebots und sind nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Preis
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk Cornaux (Ex Works gemäß Incoterms 2000), ohne Verpackung, exklusive Mehrwertsteuer.
Sofern eine Preisvereinbarung getroffen wurde, kann der Verkäufer die Preise ändern, wenn seit Vertragsschluss vier Monate vergangen sind und sich seitdem der Preis für Lieferungen und Leistungen aufgrund von Preisänderungen unmittelbar oder mittelbar erhöht hat. Preisfaktoren wie Löhne, Materialpreise, Steuern und Nebensteuern, auf die sich der Verkäufer bei der Preisbestimmung verlässt.
Eine Preisanpassung liegt auch dann vor, wenn sich die Art oder der Umfang der Lieferung, der vereinbarten Leistung oder des Materials oder Produkts ändert, weil die vom Käufer vorgelegten Unterlagen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen oder unvollständig waren.
3. Zahlungsbedingungen
Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Unberechtigte Abzüge wie Skonto etc. sind nicht gestattet und werden zusätzlich berechnet.
4. Lieferzeiten
Die Lieferzeit verlängert sich beim Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse (höhere Gewalt) und für die Dauer ihres Andauerns, wenn nachweislich auf die Herstellung oder Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss ist. die Ware. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse bei einem Lieferanten des Verkäufers eintreten. Wir unterrichten den Käufer unverzüglich über den Eintritt derartiger Ereignisse. Wird durch den Eintritt dieser Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, kann diese vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies zumutbar ist.
5. Versand
Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers – bzw. bei indirekten Lieferungen mit Verlassen des Lieferanten. Eine Transportversicherung wird nur im Namen und Auftrag des Käufers auf dessen Weisung abgeschlossen.
6. Gewährleistung, Mängelhaftung
Hinsichtlich der von uns gelieferten Waren leisten wir Gewähr für einwandfreies Material und eine den Regeln der Technik entsprechende Fertigung.
Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die nicht nachweisbar auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind, wie z. B. unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, unzureichende Wartung, Umwelteinflüsse usw.
Die Gewährleistung erstreckt sich in keinem Fall auf Reparaturen und Montagearbeiten, die nicht von uns als Verkäufer durchgeführt wurden.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen, diese unverzüglich zu rügen und dem Verkäufer etwaige Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte, offensichtliche Mängel.
Erfolgt die Mängelrüge nicht form- und fristgerecht, gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand geliefert und übernommen. Der Käufer verliert jegliche Rechte, wenn er nicht innerhalb der oben genannten Frist reagiert.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Im Falle des Scheiterns oder der Verweigerung der Ersatzlieferung kann der Käufer dem Verkäufer eine Frist von 30 Tagen zur Beseitigung des Mangels setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer entweder eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel unerheblich, steht dem Käufer lediglich ein Minderungsrecht zu. Der Käufer muss in jedem Fall das Vorliegen des Schadens sowie des Mangels und den hinreichenden Kausalzusammenhang zwischen diesen beiden Elementen nachweisen. Wird dem Verkäufer keine Gelegenheit gegeben, sich vom Vorliegen von Mängeln zu überzeugen, insbesondere wenn der Käufer dem Verkäufer auf dessen Verlangen die angeforderten Waren oder Muster nicht zur Verfügung stellt, so entfällt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Alle weiteren Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziffer 7 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere für die Haftung für mittelbare Schäden (Sachschäden) und für Ansprüche Dritter (Verantwortung). des Herstellers gegenüber dem Nutzer).
Regelmäßig gelieferte Waren werden vom Verkäufer ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung nur in Ausnahmefällen und im Rahmen seiner Möglichkeiten zurückgenommen, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befinden und nicht aus einer Sonderanfertigung stammen. Wir sind berechtigt, vom Warenwert 25% einzubehalten, mindestens jedoch CHF 100, um die entstandenen Kosten zu decken. Die Rücksendung liegt in der Verantwortung des Absenders.
7. Haftungsbeschränkung und Verjährungsfrist
Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen vertraglichen Pflichten, sofern dieser Haftungsbeschränkung keine Regelung der öffentlichen Ordnung entgegensteht. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Warenwert beschränkt (Sonderausstattung, Mehrwertsteuer etc. sind ausgeschlossen). Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, wie Produktionsausfall, Betriebsausfall, Auftragsverlust, entgangener Gewinn (Vermögensschaden) sowie sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Schäden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verjähren die Rechte des Käufers gegen uns aus diesem Vertrag aus der Lieferung der Ware mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung der Ware ab Werk. Für Lieferungen von Waren, die nicht von uns hergestellt werden, gelten die jeweiligen Gewährleistungsfristen der Lieferanten. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie die Verjährung gesetzlicher Rückgriffsansprüche bleiben von diesen Regelungen unberührt. Im Falle einer Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
8. Zuständiges Gericht, anwendbares Recht
Als zuständiges Gericht wird der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
9. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als nichtig erweisen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Ausgabe 06.2019 Ver. 1,1 GR